Vergütung des Mediators

Honorar für Tätigkeiten als Mediator:

Die Vergütung für Tätigkeiten als Mediator werden in der Regel nach Stundenaufwand abgerechnet.
Die Höhe des Stundessatzes orientiert sich am Ansatz der Vergütung für anwaltliche Beratungen.
Je nach Mandat können Tagespauschalen vereinbart werden.
Im Vorfeld werden mit den Parteien die Kosten und Rahmenbedingungen in Form eines schriftlichen Mediationsvertrags festgelegt.

Einzelheiten über Kosten eines Mediationsverfahren erläutere ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch; zur vorläufigen Abschätzung - und wirklich nur zur vorläufugen Abschätzung - empfehle ich eine Kostenvergleichsrechnung der unterschiedlichen Verfahrenarten (Gerichtsverfahren - Schiedsgerichtsverfahren - Mediationsverfahren) mit dem TENOS-Kostenrechner.
Die Benutzung dieses Rechners ersetzt keine perönliche Beratung - jeder Fall ist anders - und dort handelt es sich nur um beispielhafte Berechnungen.

Dr. jur. Dipl. Ing. Wilfried Seehafer
Rechtsanwalt - Mediator
Fachanwalt für Medizinrecht und Steuerrecht

 

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