Der Rechtsbehelf ist der Oberbegriff für jedes von der Rechtsordnung zugelassenes verfahrensrechtliches Mittel, mit welchem eine behördliche, insbesondere eine gerichtliche Entscheidung, angefochten werden kann; dieses gilt für den steuerrechtlichen Bereich wie auch für alle anderen Lebensbereiche.
Der durch eine für ihn ungünstige Entscheidung Beschwerte kann mit einem Rechtsbehelf sein Recht weiter verfolgen.
Durch den Rechtsbehelf wird eine neue (behördliche oder gerichtliche) Entscheidung angestrebt.
Unterschieden werden:
förmliche Rechtsbehelfe - z.B. Widerspruchsverfahren,
Außergerichtliche Rechtsbehelfe sind verwaltungsinterne Verfahren zur Überprüfung einer behördlichen Entscheidung.
Zu den gerichtlichen Rechtsbehelfen zählen alle prozessualen Mittel, die zur Verwirklichung eines Rechts in Anspruch genommen werden können.
Außerordentliche Rechtsbehelfe stehen nur zur Verfügung, wenn ein bestimmtes Ereignis eingetreten ist (z. B. Antrag auf einstweilige Anordnung, Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung, Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand)
Ordentliche Rechtsmittel stehen dagegen generell zur Verfügung - (z. B. gerichtliche Klage) - ggf. Fristen beachten.
Weitere Einzelheiten zu Ihren Rechtbehelfen im steuerrechtlichen Bereich erläutere ich Ihnen gerne.