Im steuerrechtlichen Bereich ist der Bürger dem Strafrecht besonders nahe. Deshalb muss die Präventivberatung im Steuerstrafrecht ein integraler Bestandteil der Beratungstätigkeit auf dem Gebiet der Steuerveranlagung und der Steuergestaltung sein.
Unabhängig davon bieten wir kompetente Beratung im Steuerstrafrecht und Unterstützung bei Steuerstrafverfahren, insbesondere bei Bilanzdelikten.
Das Steuerstrafrecht ist eines der Rechtsgebiete, in welchem eine Mehrfachqualifikation als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht besonders nützlich ist.
Im Steuerstrafverfahren ist eine möglichst frühzeitige Beratung sinnvoll und notwendig, beispielsweise bereits bei der Auseinandersetzung mit der Steuerfahndung - oder versuchen drohende steuerstrafrechtliche Verfahren durch eine Selbstanzeige zu verhindern.
Durch eine frühzeitige Beratung ist es häufig möglich schon während eines Ermittlungsverfahrens die Streitigkeiten beizulegen und damit ein steuerstrafrechtliches Verfahren vor den Strafgerichten abzuwenden.
Weitere Einzelheiten erläutere ich Ihnen gerne - und weil die Steuerfahndung sich nicht immer an unsere Bürozeiten orientiert können Sie mich auch über Mobilfunk: 0172-423 43 71 erreichen.