Die Praxisgründung - der erste Schritt in die Selbständigkeit!
Der wirtschaftliche Erfolg einer Arztpraxis ist - wie bei jedem anderen Unternehmen - nicht nur vom reinen fachlichen Können und vom Einsatz des Praxisinhabers (Unternehmers) abhängig.
Diese Erkenntnis hat in den vergangenen Jahren noch stärker an Bedeutung gewonnen, so dass der Erfolg einer Praxisgründung (Unternehmensgründung) heute auch ganz wesentlich von der Kenntnis und der geschickten Nutzung der
rechtlichen,
wirtschaftlichen und
steuerrechtlichen
Rahmenbedingungen abhängig ist.
Vertrauen Sie daher bei der Planung Ihrer Selbständigkeit auf einen Berater der wirklich nur Ihre Interessen vertritt – weil er schon aufgrund seines Berufsrechtes dazu verpflichtes ist und Sie ihn auch bezahlen.
Eine allein an Ihren Interessen orientierte Beratung kann Ihnen kein Bankberater oder Versicherungsvertreter bieten – weil diese Berater zwangsläufig andere Interessen vertreten müssen (sie werden schließlich auch von „Anderen“ bezahlt).
In den letzten zwanzig Jahren habe ich eine Vielzahl von Praxisgründungen, Praxisübernahmen und Praxisumstrukturierungen rechtlich, betriebwirtschaftlich und ggf. auch technisch betreut.
Die Beratung umfaßte die Bereiche:
Standort der Praxis und Praxisräume,
Standortanalyse,
Um- und Ausbau (Vertragsgestaltung / Planung),
Mietvertragsgestaltung;
Patientenstruktur und notwendige Patientenzahl - Betriebwirtschaftliche Beratung
Art und Umfang notwendiger Investitionen,
unter den Gesichtspunkten:
betriebswirtschaftlich,
technisch und
rechtliche Beratung;
Finanzierung der Investitionsvorhaben - Tilgungspläne;
Einkommensteuererklärungen - Rücklagenbildung für spätere Steuerzahlungen;
etc.
Es gilt, die jeweils richtigen Lösungen zu finden, denn nur so ist der wirtschaftliche Erfolg der Praxis gewährleistet.
Aufgrund der Ausbildung zum Rechtsanwalt, Ingenieur, Mediator, Fachanwalt für Steuerrecht und Medizinrecht ist es mir möglich Ihnen eine umfaßende Beratung beider Existenzgründung und Praxisführung aus „einer Hand“ anzubieten.
Dies mindert nicht nur Ihren finanziellen Beratungsaufwand, sondern bewahrt Sie vor allem davor, denselben Sachverhalt mit denselben Problematiken mehrfach erläutern zu müssen. Zeitraubende Diskussionen zwischen den weiteren Beratern und dem das Vertragswerk verfassenden Rechtsanwalt erübrigen sich, da die Formulierungen in den Verträgen von vornherein die steuerlichen - und ggf. technischen - Spezialproblematiken berücksichtigen.
Abgerundet wird das Projekt der Praxisgründung auf Wunsch durch eine fortlaufende Rechts- und Steuerberatung in Form der Buchhaltung und den daraus folgenden Steuererklärungen.