Die Beschäftigung mit dem Arzthaftungsrecht reicht bei mir schon zurück bis ins rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Bremen, Studienschwerpunkt "Arbeit/ Wirtschaft" im Projekt "Rechtliche Regulierung der Gesundheitsversorgung" und der Promotion (1990) zum Thema: "Der Arzthaftungsprozess in der Praxis" bei Prof. Dr. Dieter Hart und Prof. Dr. Reinhard Damm.
Seit Beginn der anwaltlichen Tätigkeit (1991) liegt - entsprechend der bereits während des Studiums begonnenen schwerpunktmäßigen Ausbildung - ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit im medizinrechtlichen / arzthaftungsrechtlichen Bereich.
Einzelheiten über unsere Leistungen im arzthaftungsrechtlichen Bereich erläutere ich Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.
Dr. jur. Dipl. Ing. Wilfried Seehafer
Rechtsanwalt - Mediator ............
Fachanwalt für Medizinrecht und Steuerrecht
Meine Veröffentlichungen zu diesem Thema:
Der Arzthaftungsprozeß in der Praxis, MedR 1989, 123.
Derleder/Seehafer, Der Patient zwischen zwei Ärzten, JuS 1991, 387.
Der Arzthaftungsprozeß in der Praxis (Diss), Springer-Verlag, Berlin etc., 1991.
Typische Fehler bei der gerichtlichen Durchsetzung von Arzthaftpflichtansprüchen, AnwBl 1994, 546.
Arbeitsrechtliche Fragestellungen - vorwiegend aus der "medizinischen Arbeitswelt" - werden bearbeitet von:
Dr. jur. Dipl. Ing. Wilfried Seehafer
Rechtsanwalt - Mediator ............
Fachanwalt für Medizinrecht und Steuerrecht
Das Fachgebiet Arbeitsrecht umfasst folgende Bereiche:
Individualarbeitsrecht (Abschluß und Änderung des Arbeits- und Berufsbildungsvertrages, Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz, Altersversorgung, Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen; Arbeitsförderungsrechts und des Sozialversicherungsrechts),
Kollektives Arbeitsrecht (Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts),
Die Beratung und Bereuung von arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen kann sowohl gerichtlich, außergerichtlich als auch durch Mediation erfolgen; wobei bei Konflikten zwischen Mitarbeitern - Teams - Abteilungen die Mediation einen besonderen Stellenwert besitzt.
Weitere Einzelheiten über unsere Leistungen im arbeitsrechtlichen Bereich erläutere ich Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.