Die Höhe unsere Vergütung richtet sich nach der Art und Umfang des Mandates. Wenn wir nichts anderes vereinbaren, gilt - wie bei jedem anderen Rechtsanwalt in Deutschland - das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die Höhe einer Gebühr richtet sich nach dem Streit- oder Gegenstandswert und dem Umfang der Tätigkeit.
Die gesamten Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit - bzw. auch das gesamte Prozeßkostenisiko - werden zu Beginn des Mandats oder spätestens nach einer ersten Abklärung im Rahmen eines persönlichen Gesprächs erörtert.
Sie können aber vorab auch eine Email-Anfrage stellen:
Honorar für Tätigkeiten als Mediator:
Die Vergütung für Tätigkeiten als Mediator werden in der Regel nach Stundenaufwand abgerechnet.
Die Höhe des Stundessatzes orientiert sich am Ansatz der Vergütung für anwaltliche Beratungen.
Je nach Mandat können Tagespauschalen vereinbart werden. Im Vorfeld werden mit den Parteien die Kosten und Rahmenbedingungen in Form eines schriftlichen Mediationsvertrags festgelegt.
Einzelheiten über Kosten eines Mediationsverfahren erläutere ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.