Der Bereich des Arztstrafrechts ist heute keineswegs mehr auf strafrechtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit vermeintlichen und tatsächlichen Behandlungsfehlern begrenzt.
Eine Strafanzeige wegen eines Behandlungsfehlers oder Aufklärungspflichtverletzung gegenüber einem Arzt sollte gegenüber zivilrechtlichen Klageverfahren nachrangig sein.
Der Bereich des Arztstrafrechtes sollte nicht den Sinn haben, die fehlenden Beweismaterialien zur Vorbereitung von zivilrechtlichen Klagen im Wege eines strafprozessualen Vorgehens zu sichern – dieses ist auch in einem Zivilverfahren möglich.
Des weiteren werden in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren die Patientenunterlagen beschlagnahmt, so dass sie für die Durchsetzung zivilrechtliche Ansprüche nicht zur Verfügung stehen.
Das Arztstrafrecht hat jedoch auf anderen Gebieten große Bedeutung gewonnen:
Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des sogenannten Abrechnungesbetrugs.
Verfahren wegen Vorteilsannahme und Bestechlichkeit.
Das Arztstrafrecht somit für die Ärzte eine wichtige Bedeutung, weil in vielen Fällen nach einen Strafverfahren darüber hinaus ein berufliches Disziplinarverfahren folgt.
Fazit: Das Arztstrafrecht kann somit für die Ärzte eine existenzielle Bedeutung haben.
Deshalb ist umfassende Beratung des Arztes über die Wahrnehmung seiner elementaren Rechte schon zum Beginn des Ermittlungsverfahrens, weil hier schon die entscheidende Grundlage für den späteren Erfolg der Verteidigung beginnt.
Dieses bedeutet: keine unvorbereiten Einlassungen abgeben - ggf. erst nach Rücksprache mit dem Rechtsanwalt.
Einzelheiten über unsere Leistungen im arztstrafrechtlichen Bereich erläutere ich Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.