Unsere Beratung orientiert sich an den von Ihnen gewünschten – bzw. von uns gemeinsam erarbeiteten - Ziel.
Die unterschiedlichen Zielsetzungen ergeben unterschiedliche Handlungsoptionen und Handlungsnotwendigkeiten..
Je nachdem, welches Ziel Sie verfolgen möchten, ändern sich die Möglichkeiten, die Sie ergreifen können und müssen, um dieses Ziel zu verwirklichen.
Die Kenntnis, WIE Sie das Ziel erreichen können und welchen Weg Sie dazu einschlagen müssen, ergibt sich aus der zu wählenden Strategie.
Der Strategiebegriff stammt aus dem Griechischen (stratos = Heer, agos = Führer) und bezeichnet die Kunst der Heeresführung. Es bezeichnet den genauen Plan eines Vorgehens, der dazu dient, ein bestimmtes Ziel zu erreichen.
Die Konfliktstrategie ist der Plan, welche Vorgehensweise bei einer Konfliktbewältigung angezeigt sein soll. Sie beschreibt die Schritte, die Sie unternehmen müssen, um den "Weg" zur Konfliktlösung beschreiten zu können.
Um den Verlauf des Weges zu einem bestimmten Ziel planen zu können, bedarf es der Kenntnis Ihres Ausgangspunktes. Daraus ergibt sich, dass DER WEG einen anderen Verlauf nehmen muss, wenn sich sein Ausgangspunkt verschoben hat.
Um eine Strategie festzulegen, brauchen Sie somit dreierlei:
Kenntnis (Einschätzung) der tatsächlichen und rechtlichen Ausgangslage
Die Kenntnis der Ausgangslage ist eine Frage der Analysefähigkeit und -möglichkeiten.
Zielfestlegung
Die Festlegung des zu erreichenden Zieles ist eine Frage der Zielvereinbarung.
Kenntnis Handlungsoptionen Die Kenntnis der zu dem Ziel führenden Handlungsoptionen entspricht der Kenntnis über die Konfliktlösungsverfahren (außergerichtliche Verhandlung - Schlichtung - Mediation - Schiedsverfahren - gerichtliche Entscheidung). Hier lässt sich der Grundsatz ableiten:
Je mehr Konfliktlösungsverfahren bekannt sind, desto mehr Handlungsoptionen bestehen.
Ob und gegebenenfalls welcher Weg für Ihre Konfliktlösung der beste ist, ergeben die Erkenntnisse über die Konfliktlösungsstrategien.