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Schlichtungsverfahren

 

Schlichtungsverfahren
Überwiegend bekannt ist die Schlichtung im Arbeitsrecht (Tarifvertragsverhandlungen); aber in der Realität kommt sie in allen Bereichen unserer Rechtsordnung vor - entweder auf freiwilliger Basis oder auch aufgrund gesetzlicher Regelungen.
Sie kommt immer dort zum Tragen, wo sich zwei Parteien nicht auf eine vertragliche Regelung einigen können, dies aber wollen oder sogar müssen.
In diesen Fällen ist der Schlichter dazu berufen, einen Einigungsvorschlag, also einen Vorschlag für einen Vertrag zu machen.
Je nach Ausgestaltung des Schlichtungsverfahrens ist dieser Vorschlag bindend und setzt somit zwingend die vertragliche Vereinbarung fest (etwa beim zwingenden Einigungsverfahren im Betriebsverfassungsrecht, beim Schiedsamtsverfahren im Krankenversicherungsrecht nach § 89 SGB V), oder der Schlichter kann nur einen unverbindlichen Vorschlag machen, den die Parteien dann annehmen oder verwerfen können – z.B. die Vorschläge der Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen im Arzthaftungsbereich oder auch im Tarifvertragsrecht oder im freiwilligen Verfahren vor der betrieblichen Einigungsstelle.

Schlichten als Konfliktbewältigung (Mediation)
Anstelle eines Rechtsverfahrens wird heute in zunehmendem Maße auch ein Schlichtungsverfahren im Sinne der Mediation durchgeführt. Dies hat den Vorteil, dass man nicht an gesetzliche Vorgaben gebunden ist und die Parteien den "Fahrplan" mit Hilfe eines Mediators selber bestimmen können.
Mediation und Schlichtung sind durchaus unterschiedliche Begriffe und methodisch unterschiedliche Verfahren.
Zwar ist auch die Mediation eine Sonderform der alternativen Konfliktregelung unter Einbeziehung eines Dritten.
Der Vermittler in einer Mediation hat aber keine Befugnis im Hinblick auf den Streitgegenstand. Weder bewertet er die Positionen der Parteien noch macht er irgendwelche Lösungs- oder Kompromissvorschläge. Die Mediation lebt als Verfahren von der methodischen Vorgehensweise der Mediatoren.
Die Mediatoren fördern die Kommunikation und Interessensklärung zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel, eine von ihnen selbst verantwortete Lösung des Konflikts zu ermöglichen.
So soll es z.B. ausdrücklich in dem künftigen Mediationsgesetz stehen, welches in Niedersachsen derzeit beraten und wohl in dieser Legislaturperiode beschlossen wird.
Die Parteien sind mit Unterstützung von professionellen Mediatoren in der Lage, ihre Lösung oder Regelung selbst zu finden, damit ihnen nicht eine "Lösung" durch einen Dritten auferlegt wird. Dabei stellt sich meistens heraus, dass man das "entweder - oder" überwinden kann und die Parteien - oft sogar über den ursprünglichen Streitgegenstand hinaus - "gewinnen", d.h. mit Blick in die Zukunft eine Lösung oder Regelung finden können, die ihren Interessen gleichermaßen und nachhaltig dient.

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