Anwaltskanzlei   Fitgerstraße 4
  Dr. Wilfried Seehafer   28209 Bremen
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Allgemeines zur Mediation

Die Mediation wird inzwischen nach fast 20-jähriger Praxis in Deutschland in vielen gesell­schaft­lichen Bereichen (siehe untenstehendes Schaubild) zur Lösung von Konflikten ange­wandt; trotzdem hat sie sich noch nicht zum „Regelfall“ in der Konfliktlösung etabliert.
Auf europäischer Ebene wurde am 28.02.2008 die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen“ beschlossen (sog. Mediationsrichtlinie) - aber auch in anderen Kulturen hat die Mediation eine lange Tradition.
In der BRD hat der Bundestag das Mediationsgesetz am 28. Juni 2012 in der vom Vermittlungsausschuss empfohlenen Fassung angenommen (Drs. 377/12 und Drs.17/10102). Nachdem der Bundesrat am 29. Juni 2012 auf einen Einspruch verzichtet hat, kann das Gesetz nun nach Unterzeichnung in Kraft treten. Basis ist die vom Bundestag am 15.12.2011 beschlossene Fassung (Drs. 17/805.
In unserem Büro werden Mediationen angeboten zu den Konftiktbereichen: Arbeits- und Wirtschaftsmediation, Mediationen bei der Unternehmensnachfolge, Erbstreitigkeiten sowie Mediationen bei IT-Projekten.


Mediation

 

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Was ist Mediation?
Mediation (lat.: "Vermittlung") ist eine außergerichtliche Form der Lösung von Konflikten.
Kennzeichnend für die Mediation ist vor allem, dass die Beteiligten eines Konflikts eigenverantwortlich versuchen, eigene Lösungen zu finden.
Dabei werden sie von einem unabhängigen Dritten (dem Mediator) unterstützt, der - anders als etwa ein Richter - keine Entscheidungsbefugnis besitzt. Der Mediator leitet durch seine Fähigkeit zur strukturierten Ver­handlungsführung die Parteien dazu an meist eine schnelle und flexible - manchmal auch noch kostengünstigere - Regelungen zu finden, von der im Ergebnis alle Beteiligten profitieren.
Die Interessen der Beteiligten werden berücksichtigt, Blockadesituationen werden aufgebrochen, gegenseitige Kommunikation wird wieder ermöglicht.
Die Mediation ist eine alte Idee zur Lösung von Konflikten, deren Wurzeln sich weit über 2000 Jahre zurückverfolgen lassen.
Seit den 80er Jahren steigt auch in Deutschland das Inte­resse an Mediation. Sie wird zunehmend von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten profes­sionalisiert.

Welche Besonderheiten zeichnen die Mediation aus:
Mediationsverfahren zeichnen sich durch folgende Kriterien aus, die sie von anderen Formen der Regelung von Konflikten, insbesondere Gerichtsverfahren, unterscheiden:

  • Freiwilligkeit: Die Parteien entschließen sich aus freiem Willen zur Teilnahme!
  • Vertraulichkeit: Die Parteien und die Mediatoren verpflichten sich zur Vertraulichkeit!
  • Informiertheit: Entscheidungen sollen auf der Basis aller notwendigen Informationen getroffen werden!
  • Eigenverantwortlichkeit: Die Parteien bestimmen selbst die Lösung!
  • Unabhängigkeit / Allparteilichkeit des Mediators: Der Mediator unterstützt alle Parteien bei der Suche nach allseits zufriedenstellenden Lösungen!
  • Ergebnisoffenheit: Mediationsverfahren sind offen für flexible und kreative Lösun­gen.

Dieses verdeutlicht nochmals, dass die beteiligten Parteien für den Ausgang und für die Dauer des Verfahrens selbst verantwortlich sind.

Mediation als anwaltliche Aufgabe – oder welche Vorteile bietet die Mediation durch einen Rechtsanwalt?
Mediation in ihren verschiedenen Anwendungsbereichen ist ein Tätigkeitsfeld für die Anwalt­schaft. Sie ist ausdrücklich in § 18 Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) verankert. Diese Vorschrift korrespondiert mit § 1 Abs. 3 BORA, wonach ein Rechtsanwalt als unab­hängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten seine Mandanten vor Rechts­verlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend begleiten soll.
In diesen o.g. berufsrechtlichen Regelungen ist der Zugang der Anwaltschaft zu diesen neuen Formen der außergerichtlichen Streitbeilegung verankert.
Dem Anwalt als Organ der Rechtspflege kommt somit im außergerichtlichen Raum noch größere Bedeutung zu. Er ist nicht nur einseitiger Parteivertreter, sondern auch Streitmittler.
Wird der Rechtsanwalt als Vermittler, Schlichter oder Mediator tätig, unterliegt er den Regeln des anwaltlichen Berufsrechts; – erst  nach geeigneter Ausbildung darf sich der Rechtsanwalt nach außen als "Mediator" bezeichnen [§ 7a BORA].
Ansonsten ist der Begriff „Mediator“ keine „geschützte“ Berufsbezeichnung - und es kann sich jeder (mit oder ohne Ausbildung) „Mediator“ nennen.
Die Pflicht zur Verschwiegenheit ist für Rechtsanwälte auch gesetzlich geregelt. Rechtsanwälte sind - nach ihrem Berufsbild - der Motor auf der Suche nach Gerechtigkeit, sie sind die Gestalter der Gesellschaft (Streck, AnwBl 2003, 253).
In der Mediation suchen die Konfliktparteien ihre eigene, private Lösung, die nicht die recht­lich richtige sein muss. Die Konfliktparteien wollen allerdings diese Lösung nur vereinbaren, wenn sie ihr Recht ken­nengelernt haben. Dafür ist der Rechtsanwalt der Fachmann, den die Konfliktparteien - wie im sonstigen Leben auch - benötigen.
Der Rechtsanwalt ist der berufene Berater und Vertreter der Bevölkerung in allen Rechtsangelegenheiten – und somit auch in der Mediation.
Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit einen kurzen Einblick über Ihre  Möglichkeiten der Konfliktbewältigung durch Mediation gegeben habe.

Weitere Einzelheiten erläutere ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

Dr. jur. Dipl. Ing. Wilfried Seehafer
Rechtsanwalt - Mediator ............
Fachanwalt für Medizinrecht und Steuerrecht

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